Scheidungsanwalt Düsseldorf

Scheidung: So läuft sie ab

Eine Scheidung beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag an den jeweiligen anderen Ehegatten postalisch zu. Es obliegt dem Ehegatten dem Scheidungsantrag zuzustimmen oder diesen abzulehnen. Verhindert werden kann die Scheidung nicht. Nach einer dreijährigen Trennungszeit wird die Scheidung ausgesprochen. Ist der Ehepartner hingegen einverstanden, dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung.

Der Versorgungsausgleich und sein Ablauf

Mit dem nächsten Schritt erhalten beide Ehepaare die Formulare für den Versorgungsausgleich. Diese Formulare werden vom Familiengericht zugestellt. Die ausgefüllten Formulare müssen fristgerecht dem Gericht wieder zurückgesandt werden. Anschließend wird das Gericht den Scheidungstermin festlegen und schriftlich über den Termin informieren. In der Regel darf der Richter erst nach mindestens einem Jahr der Trennung die Scheidung aussprechen. Erfahrungsgemäß dauert der Scheidungstermin durchschnittlich 15 Minuten, solange die Scheidung einvernehmlich stattfindet. Anschließend wird der Richter dem besitzenden Scheidungsanwalt in Düsseldorf sowie den sich scheidenden Ehegatten den Scheidungsbeschluss verkünden.

Der einvernehmliche Scheidungstermin

Sind beide Ehegatten sich einig, dann reicht ein Scheidungsanwalt in Düsseldorf. Dies ist in der Regel nicht der Fall und beide Parteien nehmen sich separat einen Fachanwalt für Scheidungsrecht. Der Scheidungsanwalt begleitet den gesamten Prozess und berät seine Partei nach bestem Wissen und Gewissen. Er überprüft zudem, ob die Grundlage für eine Scheidung vorhanden ist. Zur Einreichung der Scheidung ist es notwendig, dass die gesetzliche Frist von einem Trennungsjahr eingehalten wurde. Einen Scheidungsanwalt Düsseldorf finden Sie zum Beispiel hier: https://www.scheidung-online.de/scheidungsanwalt-duesseldorf/